Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dodolock GmbH​

1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG

Dodolock GmbH (nachfolgend «Dodolock») ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Reinach, Schweiz.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») sind auf alle durch Dodolock erbrachten Dienstleistungen und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt. Die Bestimmungen dieser AGB gelten, sofern mit dem Kunden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Im Fall von Widersprüchen zwischen einem Vertrag mit dem Kunden und diesen AGB geht der Vertrag mit dem Kunden vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufs- und Lieferbedingungen von Kunden oder anderen Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden AGB gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Dodolock.

Es gilt die jeweils aktuelle Form der AGB, welche der Kunde jederzeit auf der Webseite von Dodolock abrufen kann. Dodolock behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

2. LEISTUNGEN DODOLOCK

Dodolock offeriert als Ihr IT-Partner der Region dem Kunden verschiedene Dienstleistungen und Produkte u.a. im Bereich IT-Support und Beratung, Hard- und Software-Beschaffung, Softwareentwicklung, Webdesign, Hosting sowie Backup- und Cloudspeicher. Zur Vertragserfüllung kann Dodolock Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.

Dodolock kann ihre Dienstleistungen in den eigenen Geschäftsräumlichkeiten, direkt beim Kunden oder mittels spezieller Online-Tools erbringen.

Dodolock ist besorgt für die permanente Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur. Zu Wartungszwecken und bei unerwarteten Systemausfällen kann Dodolock jederzeit und ohne Ankündigung die Verfügbarkeit der Leistungen einschränken oder für unbestimmte Zeit ausser Betrieb setzen.

3. BESTELLUNGEN UND VERTRAGSSCHLUSS

Für Umfang und Ausführung der Vertragsleistung ist grundsätzlich das jeweilige Angebot massgebend. Vorbehalten bleiben die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller/Lieferanten. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung sind Angebote von Dodolock gegenüber dem Kunden 14 Kalendertage gültig. Wünscht der Kunde die Unterbreitung eines Angebots, ist Dodolock bei Nichtabschluss des darin offerierten Vertrags berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Erstellung des Angebots in Rechnung zu stellen. Mündliche Angebote von Dodolock sind stets unverbindlich.

Der Kunde kann Bestellungen schriftlich (per Brief) oder elektronisch (Email, über elektronische Plattformen) tätigen. Bestellt der Kunde bei Dodolock ein Produkt oder eine Dienstleistung (mündlich, schriftlich, elektronisch), ohne dass ein Angebot von Dodolock vorausging, ist diese Bestellung ein bindendes Angebot, welches Dodolock ohne Weiteres annehmen kann. Wird in dieser Bestellung kein oder kein exakter Preis genannt, ist Dodolock berechtigt, nach dem angefallenen Aufwand und zu den üblichen Tarifen abzurechnen.

Durch den Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens Dodolock gültig. Die zusätzlich durch Bestellungsänderungen verursachten Kosten trägt der Kunde. Bei Annullierungen ist Dodolock berechtigt, dem Kunden die bis zur Annullierung entstandenen Kosten, mindestens jedoch CHF 200.00, in Rechnung zu stellen.

Unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden, mangelhafte Mitwirkung oder durch Dodolock nicht verschuldete Änderungen der bei Vertragsschluss bestehenden Bedingungen, können zu Mehraufwendungen führen, welche dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Dodolock erforderliche Informationen über vorhandene technische Einrichtungen zur Nutzung von Dienstleistungen/Produkten mitzuteilen oder die Installation notwendiger technischer Einrichtungen bei ihm vor Ort zu ermöglichen;
  • erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen und zu beschreiben, sowie alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihren Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen. Sollte sich bei der Überprüfung einer solchen Meldung herausstellen, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag, ist er zum Ersatz der Dodolock aus diesem Einsatz entstandenen Aufwendungen verpflichtet;
  • zur schriftlichen Mitteilung jeder Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, seiner E-Mail-Adresse sowie sonstiger wesentlicher Umstände, mit denen Rechtsfolgen für das Vertragsverhältnis mit Dodolock verbunden sein könnten;
  • seine Zugangsdaten wie Login und Passwort jederzeit vertraulich zu behandeln und seine Zugangspasswörter regelmässig zu ändern. Der Kunde hat Dodolock unverzüglich zu informieren, wenn er einen Missbrauch seiner Zugangsdaten feststellt. Der Kunde ist für jede Nutzung seines Zugangs selbst verantwortlich und haftet für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch des Zugangs entsteht;
  • die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit nicht über seinen Zugang zum Internet bzw. anderen Netzwerken unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden;
  • die von ihm ins Internet gestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen;
  • zum Fair Use, d.h. die übermässige oder unnötige Nutzung des Abonnements zu vermeiden (z.B. Massenmailing, reine Downloadseiten usw.);
  • keine Werberundschreiben oder Massenmailings via Electronic Mail über E-Mail-Adressen seiner Domain zu initiieren;
  • die Zugänge in seinem persönlichen elektronischen Postfach (E -Mail) regelmässig zu kontrollieren. Das Versenden von Werbe-E-Mails durch den Kunden an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig;
  • sicherzustellen, dass wenn der Kunde einem Dritten ein vertragliches Nutzungsrecht an einer von Dodolock für den Kunden betreuten Internetpräsenzen einräumt, dieser Dritte sämtliche Vertragsbedingungen gemäss diesen vorliegenden AGB ebenfalls einhält;
  • von seinen Daten – gleich in welcher Form – die an Dodolock übermittelt werden, eine Sicherungskopie herzustellen. Auch wenn die Server von Dodolock in der Regel regelmässig gesichert werden, ist der Kunde für die Sicherung der übermittelten Daten verantwortlich. Für den Fall des Datenverlusts ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an Dodolock zu übermitteln. Falls der Kunde eine Datenwiederherstellung von Seiten von Dodolock wünscht, wird dies nach Möglichkeit und gegen Entschädigung erledigt. Dodolock haftet jedoch in keinem Fall dafür, dass die Daten wiederhergestellt werden können.

Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen verantwortlich, die er oder Dritte über seinen Account von Dodolock übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält. Er verpflichtet sich hierbei, keine illegalen oder anstössigen Inhalte oder Informationen zu verbreiten.

Dodolock behält sich das Recht vor, die Webhosting- und Datenhosting-Services des Kunden bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verstoss gegen die oben genannten Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung und auf Kosten des Kunden zu sperren. Dodolock ist zur Sperrung ebenfalls bereits bei Verdacht eines Missbrauchs/Verstosses berechtigt. In solch einem Fall dauert die Sperrung bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts. Bei Nachweis eines Fehlverhaltens/einer Pflichtverletzung kann die Sperrung dauerhaft und bis zur Behebung des Fehlverhaltens/der Pflichtverletzung erfolgen. Dodolock ist ebenfalls zur Sperrung berechtigt, falls das Benutzerverhalten des Kunden in irgendeiner Weise (Chat, Forum usw.) das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt.

Bei Verstoss gegen die oben genannten Pflichten des Kunden ist Dodolock darüber hinaus und nach erfolgloser Abmahnung des Kunden berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

5. HARDWARE/SOFTWARE VON DRITTPARTNERN

Bezieht Dodolock von einem Drittpartner (Händler, Hersteller) in eigenem Namen Hard- und/oder Software, werden die im Verhältnis zwischen Dodolock und dem Drittpartner durch die Lieferung geltenden vertraglichen Bestimmungen ebenfalls Vertragsbestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Dodolock und dem Kunden und gelten somit auch für diesen. Sie gehen den Bestimmungen der vorliegenden AGB und allfälligen individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden vor. Vorbehalten sind Ziffern 12. und 13. der vorliegenden AGB.

6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF) und inkl. Mehrwertsteuer. Offeriert Dodolock Dienstleistungen und Produkte zu einem Fixpreis, basiert dieser Fixpreis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Tatsachen. Sollten sich diese während der Vertragslaufzeit wesentlich und ohne Verschulden von Dodolock verändern, ist Dodolock zu einer nachträglichen Preisanpassung berechtigt.

Die von Dodolock offerierten Preise und Vergütungen umfassen grundsätzlich keine Auslagen/Spesen für Reisen und Aufenthalt von Mitarbeitern sowie Verpackung, Transport und Versicherung bis zum Lieferort. Ebenfalls nicht enthalten ist Kleinmaterial für die Installation, das Auspacken von bestellten Produkten und Entsorgen des Verpackungsmaterials. Für Lieferungen im Inland wird die vorgezogene Recyclinggebühr («vRG») dem Kunden in Rechnung gestellt.

Entstehen im Zeitraum zwischen Vertragsschuss und Installation/Leistungserbringung Änderungen bei Preisen für Drittprodukte wie bspw. Kursdifferenzen, können diese an den Kunden weitergegeben werden.

Die Vertragsleistungen von Dodolock werden dem Kunden mit einer Zahlungsfrist von 20 Kalendertagen in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird elektronisch versendet. Sollte der Kunde den postalischen Rechnungsversand wünschen, so ist dies mit einem Zuschlag von CHF 3.00 pro Rechnung möglich. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung per Einzahlungsschein mit Referenznummer. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen seit Rechnungsausstellung gegenüber Dodolock schriftlichen Widerspruch, gelten die erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte als genehmigt.

7. TERMINE

Verbindlich sind ausschliesslich die von Dodolock schriftlich zugesagten Erfüllungstermine. Diese verlängern sich angemessen bei Bestellungsänderungen durch den Kunden, bei Unterlassung der Mitteilung notwendiger Angaben durch den Kunden sowie beim Eintreten von Hindernissen, welche ausserhalb des Einflussbereiches von Dodolock liegen wie bspw. Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, verspätete Lieferung von Zulieferern/Unterlieferanten und höherer Gewalt.

Dodolock informiert den Kunden proaktiv und frühzeitig, sobald sich schriftlich zugesicherte resp. angemessen verlängerte Erfüllungstermine verzögern.

8. LIEFERUNG VON VERTRAGS- UND DRITTPRODUKTEN

Dodolock wird hiermit ermächtigt, im Namen des Kunden und auf seine Rechnung den Transport von Vertragsprodukten zu veranlassen. Dabei haftet Dodolock nicht für die Wahl des Transportunternehmens. Dodolock schliesst auf schriftliche Anfrage und auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung ab.

Der Kunde hat den Empfang der Vertrags- und Drittprodukte auf dem der Lieferung beigelegten Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen. Bei Lieferung durch den Transporteur sind Beschwerden über Beschädigungen, Verlust oder Untergang während des Transports unmittelbar und schriftlich an den Transporteur zu richten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliches Verpackungsmaterial aufzubewahren, bis ein allfälliger Schadenfall geregelt ist.

Dodolock ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.

Vertrags- und Drittprodukte sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach deren Lieferung sorgfältig zu prüfen und Mängel sofort mittels schriftlicher Mitteilung an Dodolock zu richten, damit diese allfällige Rügen an den Lieferanten/Hersteller der Produkte weiterleiten kann. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb der oben genannten Frist, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Mängel, welche trotz sorgfältiger Prüfung des Produktes nicht erkennbar waren (sog. «verdeckte Mängel») sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mängelfreie bestellte Ware zurückzugeben oder umzutauschen.

Beauftragt der Kunde Dodolock mit der Rücksendung eines Artikels an den Hersteller/Lieferanten, trägt der Kunde die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.

9. VERZUG

Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet den gesetzlich vorgesehenen Verzugszins. Sollte dennoch eine Mahnung erfolgen ist Dodolock berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben.

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug ist Dodolock berechtigt, sämtliche Leistungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise einzustellen oder zu sperren bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Insbesondere schliesst Dodolock sämtliche Haftung für Schäden, Betriebsunterbrüche oder Mangelfolgeschäden ausdrücklich aus. Dodolock kann einen sich in Verzug befindlichen Kunden mahnen und ihm eine letzte Frist zur Zahlung setzen. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist ist Dodolock berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos aufzulösen. Für eine Entsperrung von gesperrten Dienstleistungen ist eine Pauschale von CHF 250.00 fällig.

Wird einem Kunden Ratenzahlung gewährt, so wird die gesamte offene Restschuld sofort zur Rückzahlung fällig, wenn der Kunde mit einer einzelnen Rate in Verzug gerät.

Im Übrigen ist Dodolock berechtigt, den offenen Rechnungsbetrag an Dritte zum Zwecke des Inkassos abzutreten oder zu verkaufen. Die Kosten für die Abtretung werden dem Kunden belastet.

Bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer nachträglichen Vertragserfüllung bzw. bei unbenutztem Ablauf der angesetzten Nachfrist kann der Kunde durch schriftliche Mitteilung innert 5 Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten. Im Fall eines kundenseitigen Rücktritts werden bereits erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen von Dodolock nach den Bestimmungen des Vertrags in Rechnung gestellt.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Dodolock hat an sämtlichen durch sie gelieferte Produkte einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte durch den Kunden. Dodolock ist berechtigt, auf Kosten des Kunden den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register am jeweiligen Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, auf erstes Verlangen von Dodolock sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben.

11. VERTRAGSDAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

Die Vertragsdauer sowie die Kündigungsfrist richten sich nach dem jeweiligen mit Dodolock abgeschlossenen Vertragstyp. Verträge mit wiederkehrenden durch Dodolock zu erbringenden Dienstleistungen wie Gateway-Datenabo’s, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Webseite wie Update Services, Email Services etc. werden ohne anderslautende Vereinbarung der Parteien für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Bei Nichtkündigung erneuert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist für die genannten Verträge beträgt 1 Monat und muss schriftlich (E-Mail ausreichend) gegenüber Dodolock erklärt werden. Dodolock sendet in der Regel vor Ablauf der Vertragsdauer eine Zahlungseinladung zur Erneuerung des Vertrags. Für die Vertragserneuerung sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dodolock massgebend.

Erfolgt die Kündigung ausserhalb der vereinbarten vertraglichen Kündigungsfristen und -termine, kann keine Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis geleistet werden.

Dodolock ist zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigt, wenn über den Kunden Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder ein solches beantragt wurde.

Musste der Vertrag vorzeitig aufgrund eines durch den Kunden zu vertretenden Grunds beendigt werden, ist Dodolock zur Forderung von Schadenersatz berechtigt. Dieser ist die Höhe des Entgelts, welches bis zum Ende der vereinbarten Vertragszeit geschuldet gewesen wäre. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Nach Beendigung des Vertrags ist Dodolock berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen.

12. GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE

Die Gewährleistung wird soweit gesetzlich möglich vollständig wegbedungen. Hat Dodolock gegenüber Dritten Rechte aus Gewährleistung (bspw. Herstellergarantie), tritt Dodolock diese Rechte an den Kunden ab.

Bestehen Ansprüche auf Mängelbehebung gegenüber Dodolock; so werden diese durch kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung behoben. Ist es dem Kunden nach Vornahme dieser Massnahmen noch immer nicht möglich, wesentliche im Vertrag garantierte Funktionen zu nutzen, muss er Dodolock schriftlich eine letzte Nachfrist zur Behebung setzen. Verstreicht auch diese Nachfrist ungenutzt, ist der Kunde zum Rücktritt im Hinblick auf diese mangelhafte Teilleistung – nicht jedoch im Hinblick auf den gesamten Vertrag – berechtigt. Ein solcher Rücktritt ist gegenüber Dodolock in schriftlicher Form zu erklären.

Im Fall von Eingriffen/Manipulationen an der Hard- oder Software durch den Kunden oder Dritte, bei äusserlichen Beschädigungen, Bedienungsfehlern und bei von den Produkteunterlagen abweichenden Einsatz- oder Betriebsbedingungen entfällt die Gewährleistung in jedem Fall.

13. HAFTUNG

Sämtliche Haftung von Dodolock für Personen- und Sachschäden wird im gesetzlich möglichen Mass abbedungen. Vorbehalten bleibt eine Übernahme von Schäden durch die Haftpflichtversicherung von Dodolock. Die Haftungssumme ist begrenzt auf den Preis der jeweiligen Dienstleistung/Lieferung/Vertragssumme (wobei jeweils die tiefste Summe massgeblich ist). Für Verträge, welche der Kunde mit einem Dritten wie bspw. einem Zulieferer, Unterlieferanten oder einer Hilfsperson von Dodolock abschliesst, haftet ausschliesslich dieser Dritte.

Jegliche weitergehende Haftung von Dodolock, ihrer Hilfspersonen oder von Dodolock beauftragten Dritten für sämtliche Schäden (insbesondere Produktionsausfall, Betriebsunterbruch, Reputationsschaden, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden) sowie für den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb sowie den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte Dodolock Haftungsansprüche gegenüber Drittparteien wie Hersteller oder Lieferanten haben, tritt sie diese dem Kunden ab. Im Weiteren haftet Dodolock nicht für Schäden, die aus der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten seitens des Kunden (bspw. durch Verletzung Mitwirkungspflichten) entstehen. Aus verspäteter oder nicht erfolgter Vertragserfüllung entstehen dem Kunden ebenfalls keine Haftungsansprüche gegenüber Dodolock. Die Haftung der Hilfsperson gegenüber dem Kunden wird ebenfalls soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Dodolock übernimmt ebenfalls keine Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von durch den Kunden bestellten Domainnamen.

Dem Kunden ist bewusst, dass Dodolock nicht Inhaberin von Schutzrechten (Marken-, Patent-, Designschutz und Urheberrecht) an Drittprodukten/von Dritten ist. Eine rechtmässige Nutzung von Drittprodukten/Dienstleistungen von Dritten ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und wird daher von der Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und Dodolock vollumfänglich ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen und vertraglichen Bedingung zwischen dem Inhaber des betreffenden Schutzrechtes am Drittprodukt/Dienstleistungserbringern und dem Kunden zu beachten und zu befolgen. Im Fall einer Verletzung dieser Bestimmungen verpflichtet sich der Kunde, Dodolock von Ansprüchen Dritter auf erste Aufforderung hin frei zu halten.

Der Kunde anerkennt, dass die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten über elektronische Hilfsmittel, wie z.B. E‐Mail oder internetbasierte Anwendungen, mit Risiken verbunden ist. Im Speziellen besteht das Risiko, dass Dritte über die Kommunikationsinhalte Kenntnis erlangen, dass solche Kommunikation manipuliert oder korrumpiert werden kann oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht erhalten werden kann. Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten möglicherweise verhindern oder jedenfalls erschweren. Die Ergreifung von Massnahmen zur Reduktion dieser Risiken liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Dodolock ist für solche Risiken nicht haftbar.

14. FORDERUNGSABTRETUNGS- UND VERRECHNUNGSVERBOT KUNDE

Dem Kunden ist es nicht erlaubt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden ist es ebenfalls untersagt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von Dodolock zu verrechnen.

15. DATENSCHUTZ

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten über ihn, seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte zum Zwecke der Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Dodolock von Dodolock bearbeitet werden können. Die vom Kunden zugänglich gemachten Daten können von Dodolock an Dritte inner- und ausserhalb der Schweiz bekannt gegeben werden. Bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten untersteht Dodolock der schweizerischen Gesetzgebung über den Datenschutz.

Siehe hierzu die separate Datenschutzerklärung unter https://dodolock.ch/datenschutz

16. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten von Dodolock aus diesem Vertrag sowie sämtlichen Rechtsbeziehungen zum Kunden ist der Sitz von Dodolock.

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Dodolock untersteht in allen Aspekten schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind die Gerichte am Sitz von Dodolock ausschliesslich zuständig.

Version Mai 2025